Unsere Leistungen im Bereich Gerichtsgutachten
Es ist oft strittig, ob bei Musikproduktionen Teile anderer Aufnahmen (Instrumental- oder Gesangspassagen) übernommen, also "gesampelt" wurden.
Um bei derartigen juristischen Auseinandersetzungen Klarheit zu schaffen, erstellen wir mit Hilfe der Fourieranalyse Gutachten, in denen Tonfragmente dreidimensional dargestellt werden.
So ist es möglich, einen sog. "akustischen Fingerabdruck" zu erstellen. In den letzten Jahren waren wir für einige namhafte Anwaltskanzleien, Künstler und Plattenfirmen tätig.